Veröffentlichung von Bildern und Namen im Zusammenhang mit der Arbeit des Vereins

Der TSV 07 Bayreuth-St.Johannis ist im Hinblick auf seine Öffentlichkeitsarbeit auf mediale Präsenz angewiesen. Dies bedarf immer wieder der Veröffentlichung von Bilder und Namen auf unser Vereinshomepage, in den lokalen Medien, auf Flugblättern oder auch andere öffentliche Zwecke (z.B. bfv.de, Facebook, FuPa, Twitter...), die im Zusammenhang mit dem TSV 07 Bayreuth-St.Johannis e.V. stehen. 

Der Verein verzichtet auf die Einholung der Erlaubnis der Eltern bzw. der Spieler/Spielerinnen und Trainern/Übungsleitern. Wir gehen davon aus, dass sich jeder damit einverstanden zeigt.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist ein schriftlicher Widerspruch beim TSV 07 Bayreuth-St.Johannis, z.B. per Email an info@kanzer.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , anzuzeigen.

 

Zur Abgabe von Widersprüchen gelten folgende Fristen:

Beginn des neuen Fußballjahres ist der 1. Juli - Frist zur Abgabe ist dann immer der 30. September des Jahres.  (Bsp. Beginn der Spielzeit 01.07.2016 - Fristende Widerspruch 30.09.2016)

Kommt ein Spieler/Trainer erst in der laufenden Spielzeit zum Verein, so gilt eine Frist von 2 Monaten nach Eintritt in den Verein, um Widerspruch anzuzeigen. 

Der TSV 07 Bayreuth-St.Johannis e.V. akzeptiert alle Entscheidungen von Eltern, Erziehungsberechtigten oder der Person selbst. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Personen dann unkenntlich gemacht werden, sofern die Person im Vordergrund steht. Spielsituationen sind zustimmungsfrei.

Bei Fragen rund um dieses Thema können Sie sich jederzeit an Martin Pröhl (Vorstand) oder Holger Netolitzky (zuständig für die Homepage im Verein) wenden.  Per Mail an info@kanzer.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder gern auch persönlich)

 

Rechte am eigenen Bild - Was bedeutet das für den Verein

Mannschaftsfotos

Mannschaftsfotos stellen ein bewusstes Posieren vor der Kamera dar, so dass im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass damit auch das Einverständnis zur Veröffentlichung verbunden ist. Vorsicht ist allerdings bei Kinder Mannschaftsfotos geboten. Hier sollte prinzipiell die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Dies entfällt jedoch bei uns. Siehe oben Einverständnis/Widerspruch.

Vereinschronik

Erstellt der Verein z.B. anlässlich eines Jubiläums eine Vereinschronik, so wird dabei gerne auf Bilder von möglicherweise bereits verstorbenen Gründungsmitgliedern zurückgegriffen. Stellen Angehörige aus ihrem Privatfundus Bilder von verstorbenen Vereinsmitgliedern zur Verfügung, sollten die Angehörigen explizit darauf hingewiesen werden, wo und zu welchem Zweck die Bilder veröffentlicht werden, zu empfehlen ist eine formlose Notiz oder Erklärung, die von beiden Seiten unterschrieben wird. Auf alle Fälle sollte dies erfolgen, wenn die Bilder in das Eigentum des Vereines übergehen. Sind die Mitglieder seit mehr als 10 Jahren verstorben, so bedarf es der Einwilligung  durch einen Angehörigen nicht mehr.

Spielszene, Wettkampfszene

Werden Spiele oder Wettkämpfe vor Publikum ausgetragen und sind sie ihrem Charakter nach öffentliche Veranstaltungen, so wird auch hier die Veröffentlichung  von Aufnahmen der Akteure (z.B. Spielszene) regelmäßig zustimmungsfrei sein. Wichtig ist, dass der Betreffende nicht als Individuum herausgestellt, sondern als Mitglied der Gruppe oder Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet wird. Zulässig sind deshalb Bilder, die das Geschehen wiedergeben, unzulässig Porträtaufnahmen von Teilnehmern, ohne vorherige Zustimmung. Zu berücksichtigen dabei ist in jedem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die Veröffentlichung von entstellenden, die Würde der Person verletzenden Abbildungen (z.B. schwere Verletzung) nicht zulässt.

Zuschauer und Teilnehmer an Massenveranstaltungen

Für die Abbildung von Zuschauern trifft das unter § 23 (1) KUG (Personen bei Veranstaltungen) ausgeführte zu. Das Gleiche trifft auf Teilnehmer von Massenveranstaltungen wie z.B. Turnieren zu.  (Eine Porträtaufnahme des Siegers wäre hier im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über das Ereignis zulässig, da es sich dann um eine relative Person der Zeitgeschichte handelt.)